Lieferbedingungen
Artikel 1 Gültigkeit dieser Bedingungen.
1-1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die von Shiny Skin mit Sitz in Assen, nachfolgend Shiny Skin genannt, abgeschlossen werden.
1-2 Der Auftrag oder die Bestellung des Kunden gilt als Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Shiny Skin.
1-3 Von den Bedingungen von Shiny Skin abweichende Sonderregelungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Artikel 2 Angebote.
2-1 Alle Angebote und/oder Preisangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2-2 Mündliche Angebote von Shiny Skin oder seinen Untergebenen sind nicht bindend, es sei denn, sie wurden von Shiny Skin schriftlich bestätigt.
Artikel 3 Vereinbarung.
3-1 Der Vertrag über den Kauf und Verkauf von Waren und die Ausführung von Arbeiten wird für Shiny Skin erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich.
3-2 Jeder mit Shiny Skin abgeschlossene Vertrag kann aufgelöst werden, wenn die ausreichende Kreditwürdigkeit des Kunden nicht nachgewiesen werden kann; dies ausschließlich nach eigenem Ermessen. Der Kunde gestattet Shiny Skin, Informationen über ihn anzufordern, für welche Informationen Shiny Skin sich mit A.F.I. in Leeuwarden in Verbindung setzt.
3-3 Daten über das Angebot sowie Daten in Druckerzeugnissen, Bildern usw., die von Shiny Skin im Angebot zur Verfügung gestellt werden, sind für Shiny Skin nicht bindend und werden in gutem Glauben gegeben.
Artikel 4 Absprachen.
Absprachen oder Vereinbarungen mit untergeordneten Mitgliedern des Personals von Shiny Skin sind für das Unternehmen nicht bindend, es sei denn, Shiny Skin hat dies schriftlich bestätigt. Als untergeordnetes Personal gelten in diesem Zusammenhang alle Mitarbeiter und Angestellten, die keine Vollmacht haben.
Artikel 5 Preise.
5-1 Alle Verträge werden grundsätzlich auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Preise abgeschlossen.
5-2 Werden nach der Vereinbarung die Preise für Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Umsatzsteuer usw. erhöht, auch wenn diese infolge von zum Zeitpunkt des Angebots bereits vorhersehbaren Umständen eintreten, so werden diese weitergegeben.
5-3 Beträgt die Preisschwankung mehr als 5% des vereinbarten Geschäfts, so haben beide Parteien das Recht, die vollständige Verrechnung zu verlangen.
Artikel 6 Anzahlung.
Shiny Skin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von mindestens 25% zu verlangen. Wird der Vertrag aufgrund eines zurechenbaren Mangels der Leistung von Shiny Skin aufgelöst, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung neben der in diesen Bedingungen näher geregelten Entschädigung, zu der in jedem Fall die gesetzlichen Zinsen auf den von ihm im Voraus gezahlten Betrag gehören.
Artikel 7 Umtausch.
Der Umtausch von gekauften Waren ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
Artikel 8 Vergabe von Arbeiten an Dritte.
Der Kunde autorisiert Shiny Skin, die Bestellung von einem von ihm zu bestimmenden Dritten zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt ausführen zu lassen.
Artikel 9 Qualität.
9-1 Sofern nicht ausdrücklich besondere Eigenschaften vereinbart sind, kann Shiny Skin bei Auslieferung handelsübliche Qualitäten bereitstellen.
9-2 Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Härte, Satinage, Dicke usw. begründen keine Ablehnung. Bei der Beurteilung, ob eine Lieferung außerhalb der zulässigen Grenzen liegt, muss ein Mittelwert aus der Lieferung gezogen werden.
9-3 Geringfügige Änderungen (z.B. geringfügige Modelländerungen) an oder von den von Shiny Skin gelieferten Artikeln stellen keinen Grund zur Ablehnung dar.
Artikel 10 Reinigungs- oder Wartungshinweise.
Die von Shiny Skin gelieferte Gummi- oder Latexkleidung kann in lauwarmer Seifenlauge gereinigt werden und sollte anschließend mit Talkumpulver behandelt werden.
Artikel 11 Lieferzeit.
11-1 Die vereinbarten Lieferfristen sind keine festen Termine, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Shiny Skin den Kunden schriftlich über den Verzug informieren. Die Lieferzeiten werden in der Erwartung festgelegt, dass es für Shiny Skin keine Hindernisse für die Lieferung der Ware gibt.
11-2 Wenn bestellte Waren nach Ablauf der Lieferzeit nicht vom Kunden abgeholt wurden, werden sie auf seine Kosten und Gefahr zu seiner Verfügung gelagert.
Artikel 12 Verändern von Kleidung.
Beauftragt der Kunde Shiny Skin mit Änderungen an der Kleidung, wird dieser Auftrag nur unter der ausdrücklichen Bedingung angenommen, dass Shiny Skin keine Haftung für die Art und Weise der Ausführung dieser Arbeiten übernimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass es sich um eine offensichtliche Nichterfüllung durch Shiny Skin handelt. Außer im letzteren Fall hat der Kunde kein Recht, die Stornierung der Provision für oder im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten zu verlangen, dies gilt auch nicht für eine Änderung, Verbesserung oder Reparatur der durchgeführten Arbeiten.
Artikel 13 Transport.
Der Versand erfolgt auf die von Shiny Skin angegebene Weise. Wünscht der Kunde eine Sendung auf andere Weise, z.B. per Schnell- oder Expressversand, zu empfangen, gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
Artikel 14 Reparaturarbeiten.
Shiny Skin nimmt nur Aufträge zur Durchführung von Reparaturarbeiten unter der ausdrücklichen Bedingung an, dass Shiny Skin keine Haftung für die Art und Weise der Ausführung dieser Arbeiten übernimmt und dass der Kunde keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrages in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dieser Arbeit, auf Schadenersatz oder auf Änderung, Verbesserung oder Reparatur des Gelieferten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dies ein Versäumnis von Shiny Skin ist.
Artikel 15 Maßgeschneiderte Kleidung.
Bei der Auftragsannahme zur Herstellung von Maßbekleidung übernimmt Shiny Skin keinerlei Haftung für Größenunterschiede, enttäuschende Modelle oder Schnitte, unzufriedenstellende Eigenschaften oder Farben des Materials sowie für die Eigenschaften des Materials und alles, was damit zusammenhängt und dergleichen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass es sich um eine offensichtliche Nichterfüllung seitens Shiny Skin handelt. In den vorgenannten Fällen hat der Kunde mit Ausnahme der offensichtlichen Vertragsverletzung keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrages sowie auf Entschädigung, Verbesserung oder Reparatur der erbrachten Leistungen.
Artikel 16 Haftung.
16-1 Shiny Skin haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsaufwendungen, die als direkte oder indirekte Folge nachstehender Bedingungen entstehen können:
a. Höhere Gewalt, wie sie in diesen Bestimmungen näher beschrieben wird;
b. Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Untergebenen oder anderer Personen, die von ihm oder in seinem Namen beschäftigt sind;
c. Schäden, die durch lange Nägel oder andere scharfe Gegenstände oder durch die eigene Änderung der Kleidung, wie z.B. das Herstellen bestimmter Öffnungen, verursacht werden;
d. Fahrlässigkeit des Kunden bei der Instandhaltung der gelieferten Ware;
e. Schäden an der gelieferten Ware durch chemische oder biologische Einflüsse von außen;
f. Normaler Verschleiß der gelieferten Ware durch den alltäglichen Gebrauch;
g. Verfärbung der gelieferten Ware durch Lichteinwirkung;
h. Jede andere äußere Ursache.
16-2 Shiny Skin haftet, soweit seine Versicherung dies abdeckt, oder maximal bis zum Rechnungswert für Schäden an Gütern und/oder Eigentum des Kunden und/oder Dritter, soweit diese durch Verschulden von Shiny Skin oder denjenigen, die von Shiny Skin an den ihm übertragenen Arbeiten eingesetzt wurden, verursacht werden.
16-3 Shiny Skin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Geschäfts- und/oder Folgeschäden eines Kunden je nach Art der Forderung zu ersetzen.
16-4 Shiny Skin haftet nicht für Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung, wie z.B. Nichteinhaltung von Reinigungs- oder Wartungsanweisungen sowie der Verwendung der Ware für Zwecke, für die sie nicht bestimmt ist oder der Verwendung der Waren für Zwecke, die nicht vertretbar sind.
Artikel 17 Höhere Gewalt.
17-1 Außergewöhnliche Umstände, einschließlich Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Behinderungen durch Dritte, Transporthindernisse im Allgemeinen, ganze oder teilweise Streiks, Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr sowohl hier im Land als auch im Herkunftsland der (Grund-)Ware, Ausschlüsse, Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports zu Shiny Skin oder dem Kunden, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren durch Lieferanten von Shiny Skin, Ex- und Importverbote, vollständige oder teilweise Mobilisierung, behindernde Maßnahmen einer Regierung, Feuer, Störungen und Unfälle im Betrieb oder im Transportmittel von Shiny Skin oder in den Transportmitteln Dritter, die Erhebung von Abgaben oder andere staatliche Maßnahmen, die eine Änderung der tatsächlichen Umstände mit sich bringen, stellen für Shiny Skin höhere Gewalt dar, die es von seiner Lieferpflicht entbindet. Der Kunde kann dann keinen Anspruch auf Entschädigung gleich welcher Art oder unter welchem Namen geltend machen.
17-2 Shiny Skin ist in diesem oder solchen Fällen nach eigenem Ermessen berechtigt, den Kaufvertrag oder den Werkvertrag zu stornieren oder auszusetzen oder zu ändern, bis die außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen.
Artikel 18 Eigentumsvorbehalt.
18-1 Solange Shiny Skin von den Vertragsparteien keine vollständige Zahlung für einen Vertrag über die Ausführung von Arbeiten oder den Verkauf/Kauf erhalten hat, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Shiny Skin.
18-2 Shiny Skin hat das Recht, diese Waren zurückzufordern und in Besitz zu nehmen, wenn der fahrlässige Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn er eine Liquidation durchführt, beantragt oder ein Moratorium erhalten hat, in Konkurs geht oder die Ware gepfändet wird.
18-3 Alle Verfügungen über die verkauften und gelieferten Waren sind dem Kunden untersagt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Artikel 19 Reklamationen.
19-1 Qualitätsanforderungen oder Qualitätsstandards der von Shiny Skin zu liefernden Waren müssen ausdrücklich vereinbart worden sein. Geringfügige Abweichungen bei Qualität, Menge, Breite, Farbe, Oberfläche, Größe, Ausführung, Verarbeitung, normalem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Handhabung von Wartungs- oder Reinigungsanweisungen usw., die im Handel als akzeptabel erachtet werden oder technisch nicht vermeidbar sind, können keinen Grund zur Beanstandung geben.
19-2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung oder Fertigstellung gründlich auf Mängel zu untersuchen und, falls solche vorhanden sind, Shiny Skin unverzüglich schriftlich zu informieren. Unterrichtet der Kunde Shiny Skin nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag der Lieferung von Waren mit Mängeln, die durch gründliche Untersuchung festgestellt werden konnten, so gilt der Kunde als mit dem Zustand, in dem der Kaufgegenstand geliefert wurde, einverstanden und ein etwaiges Recht auf Reklamation erlischt.
19-3 Shiny Skin muss in der Lage sein, die eingereichten Reklamationen zu überprüfen. Bei Einigkeit wird eine schriftliche Erklärung erstellt, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
19-4 Wenn Shiny Skin der Ansicht ist, dass die Reklamation korrekt ist, wird Shiny Skin entweder eine angemessene Entschädigung bis zum Rechnungswert der gelieferten
Ware zahlen oder die gelieferte Ware kostenlos ersetzen, nachdem sie in ihrem Originalzustand zurückgesendet wurde.Artikel 20 Stornierung.
20-1 Storniert der Kunde die Bestellung und/oder weigert er sich, die Ware anzunehmen, so ist er verpflichtet, die von Shiny Skin bereits erworbenen Materialien und Rohstoffe zu bezahlen, unabhängig davon, ob sie zum Selbstkostenpreis verarbeitet wurden oder nicht, einschließlich Löhne und Sozialversicherungskosten. Der Kunde schuldet Shiny Skin auch den Betrag von 1/3 des vereinbarten Preises als Entschädigung. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Shiny Skin von Ansprüchen Dritter infolge der Stornierung der Bestellung und/oder der Verweigerung der Ware freizustellen.
20-2 Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels behält sich Shiny Skin alle Rechte vor, die vollständige Einhaltung der Vereinbarung und/oder vollständige Entschädigung zu verlangen.
Artikel 21 Nichterfüllung und Auflösung.
21-1 Begeht der Kunde in irgendeiner Weise eine Vertragsverletzung, so gerät er allein deswegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
21-2 Unbeschadet der Bestimmungen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches hat Shiny Skin das Recht, im Falle der Nichterfüllung den abgeschlossenen Vertrag auszusetzen, bzw. ihn ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention nach eigenem Ermessen für aufgelöst zu erklären.
21-3 Shiny Skin hat auch die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Rechte, falls der Kunde für zahlungsunfähig erklärt werden sollte oder wenn sein Konkurs beantragt wurde oder beantragt wird, wenn er ein Moratorium beantragt oder erwirkt hat, wenn seine Immobilie gepfändet wurde, wenn seine Gesellschaft in Liquidation gegangen ist oder von einem oder mehreren Dritten übernommen wurde oder werden soll oder wenn er die Absicht hat, die Niederlande mit seinem Wohnsitz zu verlassen. In all diesen Fällen sind alle Forderungen von Shiny Skin gegen den Kunden sofort fällig.
Artikel 22 Bezahlung.
22-1 Die Zahlung hat nach Rechnungsstellung in bar zu erfolgen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist.
22-2 Shiny Skin ist berechtigt, dem Kunden, wenn die Zahlung des fälligen Betrages nicht innerhalb der gesetzten Frist bei Shiny Skin eingeht, Zinsen in Höhe von 1,25% pro Monat, gerechnet ab dem Tag der Rechnungsstellung, in Rechnung zu stellen.
22-3 Shiny Skin ist ferner berechtigt, außerhalb der Hauptsumme und der Zinsen vom Kunden alle durch die Nichtzahlung verursachten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwalt, Vertreter, Gerichtsvollzieher und Inkassobüro, zu verlangen.
22-4 Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% der Hauptsumme zuzüglich Zinsen, mindestens jedoch 75,00 €. Die außergerichtlichen Kosten erhöhen sich auch um alle Kosten für Rechtsberatung und Unterstützung. Allein die Tatsache, dass Shiny Skin sich die Hilfe eines Dritten gesichert hat, zeigt die Bedeutung und die Verpflichtung, die außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Artikel 23 Anwendbares Recht.
Alle von Shiny Skin getroffenen Vereinbarungen und/oder durchgeführten Handlungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht; diese Vereinbarungen und/oder Handlungen gelten als in den Niederlanden getroffen oder durchgeführt.
Artikel 24 Streitigkeiten.
Alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich der bloßen Einziehung des fälligen Betrages, werden auf Wunsch des Unternehmens Shiny Skin vor das Zivilgericht am Geschäftssitz von Shiny Skin gebracht, soweit das Zivilgericht dazu rechtlich befugt ist.